Fluggastrechte



Nach der Fluggastrechteverordnung, die im Jahr 2005 eingeführt worden ist, müssen Fluggäste unter den dort genannten Voraussetzungen im Falle von Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung ihrer Flüge für die damit einhergehenden Unannehmlichkeiten entschädigt werden.

Wer kann eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung verlangen?

Voraussetzung für eine Entschädigung ist,

  • dass Sie über ein gültiges Flugticket verfügen
  • Sie sich (im Falle einer Verspätung) rechtzeitig am Check-In befunden haben 
  • Ihr Flug innerhalb der EU angetreten wird oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU ausgeführt wird und einen Zielflughafen innerhalb der EU ansteuert und
  • der Flug verspätet ist, annulliert wurde oder Sie nicht befördert wurden und
  • sich die Fluggesellschaft nicht auf höhere Gewalt berufen kann.

Was können Sie nach der Fluggastrechteverordnung verlangen?

Was Sie von der Fluggesellschaft nach der Fluggastrechteverordnung verlangen können, ist davon abhängig, ob es sich um eine Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung handelt. Der Umfang des Ersatzanspruchs ist abhängig von der direkten Flugdistanz zwischen Abflugort und Zielort, welche nach der sog. Großkreismethode berechnet wird. Je nachdem erhalten Sie eine Erstattung des Ticketpreises, einen Kostenlosen Ersatz- oder Rückflug, Versorgungs- und Unterstützungsleistungen bzw. einen pauschalen Schadensersatz für Ihre Unannehmlichkeiten. Einen pauschalen Schaensersatz zwischen 250,- Euro und 600, - Euro erhalten Sie in der Regel bei einer Flugannullierung oder ab drei Stunden Verspätung.

Flug EasyJet Berlin-Tegel nach Düsseldorf EJU5519 am 10.11.2019 21:20 Uhr

Flugnummer: EJU5519 Airline: EasyJet Route:   Berlin-Tegel nach Düsseldorf Flugdatum: 10.11.2019 Planmäßiger Abflug: 21:20 Uhr ...